Legalisierung von Handelsdokumenten für die Vereinigten Arabischen Emirate – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat.
Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung von Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen – Legalisierungsvorschriften
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen werden nur gemeinsam legalisiert.
- Rechnungen und Ursprungszeugnisse müssen von der IHK beglaubigt sein.
- Die Adresse des Empfängers muss auf allen Dokumenten ersichtlich sein.
- Die Dokumente werden elektronisch legalisiert.
Legalisierung von Geschäftsdokumenten – Legalisierungsvorschriften
1.Alle anderen geschäftlichen Dokumente müssen erst notariell beglaubigt werden.
2. Anschließend müssen die Dokumente vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden (Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Notars).
3. Hiernach müssen die Dokumente vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) beglaubigt werden.
4. Dann müssen die Dokumente von der GHORFA beglaubigt werden.
5. Im letzten Schritt erfolgt die Legalisierung durch die Botschaft.
Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Konsulatsgebühren*
Ursprungzeugnisse, je Exemplar (auch Kopie) | ca. 40 € |
Handelsrechnung, je Exemplar | ca. 40 € |
Geschäftliche Dokumente, je Exemplar | ca. 520 € |
Legalisierung Vereinigte Arabische Emirate – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
BfAA Endbeglaubigung (Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument)
Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € nett
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 114,84 € brutto, 99,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
GHORFA (Die Gebühr der GHORFA beträgt 25,00 € pro Dokument)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Landgericht Beglaubigung (Die Gebühr des Landgerichts Berlin beträgt 25,00 € pro Dokument)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)
Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch die Schule/ Hochschule
Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher
59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite
Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.